Rezept

WIE SIE UNS IN ANSPRUCH NEHMEN KÖNNEN

Wenn Sie logopädische Unterstützung für sich bzw. Ihr Kind benötigen oder Ihnen dazu geraten wurde, führt Ihr Weg zunächst zu einem Arzt Ihres Vertrauens. Zumeist wird dies der Kinder-, Haus- oder HNO-Arzt, Neurologe oder Phoniater sein. Die Behandlung muss vom Arzt verordnet werden. Er entscheidet über die Anzahl der Therapiestunden, ihre Dauer und Häufigkeit pro Woche sowie bei medizinischer Notwendigkeit über einen Hausbesuch. Bei Bedarf wird er weitere medizinische Untersuchungen vor oder während einer Behandlungsserie, auch in enger Absprache mit uns, veranlassen.

Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Störungen der Kommunikation. Die Kosten werden bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.


Versicherte über 18 Jahren müssen einen Eigenanteil leisten, wenn sie von der Zuzahlung nicht befreit sind. Diese setzt sich zusammen aus 10% des Rezeptwertes und zusätzlich 10,00 Euro für die Verordnung.

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